Normen
des Besuchs

Parkregeln

Essen und Trinken sind nicht erlaubt, außer Wasser in Behältern, die nicht aus Glas sind.
Das Verlassen und Wiederbetreten des BIOPARC ist nicht gestattet, es sei denn, es wird ein neues Ticket erworben oder in Ausnahmefällen vom BIOPARC-Personal genehmigt.
BIOPARC ist ein rauchfreier Bereich, einschließlich Terrassen. Überprüfen Sie die Raucherbereiche.
Es ist verboten, Tieren Futter zu geben. Respektieren Sie ihren Seelenfrieden. Berühren Sie sie nicht und werfen Sie keine Gegenstände darauf.
Respektieren Sie die Umwelt, die Vegetation und die eingezäunten Bereiche. Das Überqueren der Zäune ist verboten.
Schlagen Sie nicht gegen das Glas der Gehäuse und fotografieren Sie diese nicht mit Blitz. Auf diese Reize reagieren die Tiere nicht.
Der Zutritt mit Fahrrädern, Rollschuhen, Skateboards, Bällen, Luftballons etc. ist nicht möglich.
Das Fotografieren oder Aufnehmen zu kommerziellen Zwecken ist ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet.
Aus wetterbedingten Gründen wird der Ticketpreis nie erstattet.
Es ist nicht gestattet, den Park mit nacktem Oberkörper zu besuchen.
Laufen oder andere Aktivitäten, die die Besucher des Parks stören könnten, sind nicht gestattet.
BIOPARC haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Vorschriften oder unsachgemäße Nutzung der Einrichtungen entstehen.
BIOPARC verfügt nur über Rollstühle für Notfälle.
Es behält sich das Recht auf Zulassung vor.

Vergessen Sie nicht,

Aus veterinärmedizinischen Gründen kann es vorkommen, dass Arten nicht zu sehen sind. Aus biologischen Gründen kann es vorkommen, dass bestimmte Anlagen geschlossen bleiben und sich einige Tiere nicht im Ausstellungsbereich aufhalten.
Das Betreten des Geheges bedeutet, dass alle Parkregeln akzeptiert werden.

Spezifische Zulassungsbedingungen

Gemäß den Bestimmungen des Dekrets 10/2023 vom 28. Januar, mit dem die allgemeine Regelung für die Zulassung von Personen zu öffentlichen Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen in der Autonomen Gemeinschaft Andalusien genehmigt wird, geändert durch die Dekrete 119/2005, 258/ 2007, 247/2011 und 211/2018 ist das Unternehmen RAIN FOREST SL mit CIF 81295586 gemäß dem Anhang zum Dekret 155/2018 der Junta de Andalucía III.2.6 in der Einrichtung mit dem Namen BIOPARC FUENGIROLA für Folgendes zugelassen:

  • Personen, die Speisen oder Getränke zum Verzehr innerhalb der Einrichtung sowie in Einrichtungen, in denen eine Bewirtungsdienstleistung erbracht wird, mit sich führen, ist der Zutritt und Aufenthalt nicht gestattet.
  • Der Zutritt und Aufenthalt von Personen in Begleitung von Tieren ist nicht gestattet, mit Ausnahme von Personen in Begleitung von Blindenhunden.
  • Personen, die nicht den für die Nutzung der Einrichtungen festgelegten Mindestverbrauch konsumieren, ist der Zutritt und Aufenthalt nicht gestattet.
  • Der Zutritt und Aufenthalt von Personen unter 16 Jahren ist nicht gestattet; sie dürfen nicht ständig von einer für den Minderjährigen verantwortlichen Person oder einer von dieser Person ausdrücklich ermächtigten volljährigen Person begleitet werden.